§ 122 BVergGVS 2012 Zivilrechtlichen Bestimmungen

BVergGVS 2012 - Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die zivilrechtlichen Bestimmungen über den Schadenersatz bleiben von den Regelungen dieses Abschnittes unberührt.

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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