§ 29 BVergGVS 2012 Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

BVergGVS 2012 - Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis BVergGVS 2012 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 28 BVergGVS 2012
§ 30 BVergGVS 2012