§ 5 BVergGVS 2012 Bauaufträge

BVergGVS 2012 - Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand

1.

die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang II genannten Tätigkeiten, oder

2.

die Ausführung eines Bauwerkes, oder

3.

die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt,

ist.

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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