Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Über die Eintragung eines Luftfahrzeuges in das Luftfahrzeugregister ist dem Antragsteller eine Bescheinigung nach dem Muster 1 der AnlageA auszustellen (Eintragungsschein).
In Kraft seit 25.05.2010 bis 31.12.9999
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