Als zahnärztliche Qualifikationsnachweise sind ärztliche Ausbildungsnachweise anzuerkennen, die in Rumänien Personen ausgestellt worden sind, die ihre ärztliche Ausbildung spätestens am 1. Jänner 2007 begonnen haben, sofern ihnen eine Bescheinigung der zuständigen rumänischen Behörde beigefügt ist, aus der sich ergibt, dass die betreffende Person
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