Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Verzeichnis gemäß § 173 zu erfolgen. Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Verzeichnis gemäß Paragraph 173, zu erfolgen.
In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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