§ 113 WTBG 2017 Streichung – Veröffentlichung

WTBG 2017 - Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Verzeichnis gemäß § 173 zu erfolgen. Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Verzeichnis gemäß Paragraph 173, zu erfolgen.

In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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