§ 107 WTBG 2017 Aufhebung der Suspendierung

WTBG 2017 - Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat die Suspendierung auf Antrag aufzuheben, wenn der Grund für eine Untersagung nicht mehr gegeben ist.

In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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