Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Dem Antrag um Erteilung der Baugenehmigung für den Bau der wieder aufzustellenden Seilbahn an einem neuen Standort ist ein Bauentwurf gemäß Seilbahngesetz 2003 anzuschließen.
In Kraft seit 27.02.2009 bis 31.12.9999
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