§ 16 VWaSeilb 2009 Personenbezogene Bezeichnung

VWaSeilb 2009 - Wiederaufstellen einer Seilbahn – Verordnung Wiederaufstellen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

In Kraft seit 27.02.2009 bis 31.12.9999
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