Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Im Sicherheitsbericht ist anzugeben, ob die als Anhang zum Bauentwurf angeschlossenen Detailunterlagen der weiter verwendeten Bauteile vollständig sind und ob diese Bauteile bei widmungsgemäßer Verwendung geeignet sind, den vorgesehenen Belastungen zu entsprechen.
In Kraft seit 27.02.2009 bis 31.12.9999
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