§ 25a VU-RLV Latente Steuern

VU-RLV - Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Im Falle der Lebens- und Krankenversicherung ist bei gewinnberechtigten Verträgen bei der Bewertung der latenten Steuern die Auswirkung auf die Gewinnbeteiligung zum Zeitpunkt der Auflösung der Differenzen zu berücksichtigen.

In Kraft seit 17.11.2016 bis 31.12.9999
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