Als Passivposten „Andere Verbindlichkeiten“ gemäß § 144 Abs. 3 H. V. VAG 2016 sind alle Verbindlichkeiten auszuweisen, die nicht in anderen Posten auszuweisen sind. Dazu zählen insbesondere: Als Passivposten „Andere Verbindlichkeiten“ gemäß Paragraph 144, Absatz 3, H. römisch fünf. VAG 2016 sind alle Verbindlichkeiten auszuweisen, die nicht in anderen Posten auszuweisen sind. Dazu zählen insbesondere:
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