§ 17 VU-RLV Sonstige Forderungen

VU-RLV - Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Als Aktivposten „Sonstige Forderungen“ gemäß § 144 Abs. 2 D. IV. VAG 2016 sind insbesondere auszuweisen: Als Aktivposten „Sonstige Forderungen“ gemäß Paragraph 144, Absatz 2, D. römisch vier. VAG 2016 sind insbesondere auszuweisen:

  1. 1.Ziffer einsForderungen an andere Versicherungsunternehmen, die nicht aus der Mit- oder Rückversicherungsverrechnung stammen,
  2. 2.Ziffer 2rückständige Zinsen und Mieten,
  3. 3.Ziffer 3die antizipativen Abgrenzungsposten mit Ausnahme der anteiligen Zinsen und Mieten.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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