Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat ein Verzeichnis der anerkannten Lehrbetriebe und Lehrberechtigten aufzulegen. Eine Durchschrift des Verzeichnisses und seiner Änderungen ist dem zuständigen Arbeitsmarktservice, der Bauernkammer, der Landarbeiterkammer und der Land- und Forstwirtschaftsinspektion zu übersenden.
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