Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Verwendungszweck
(1)Absatz eins,Ein MNC dient der Adressierung eines öffentlichen mobilen Kommunikationsnetzes.
(2)Absatz 2,Die grundsätzliche Struktur der Adressierung von mobilen Endgeräten und Teilnehmern eines mobilen Kommunikationsnetzes richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung E.212 (05/2008).Die grundsätzliche Struktur der Adressierung von mobilen Endgeräten und Teilnehmern eines mobilen Kommunikationsnetzes richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung E.212 (05 aus 2008,).
In Kraft seit 30.06.2012 bis 31.12.9999
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