Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Verwendungszweck
(1)Absatz eins,ICN dienen der Adressierung von internationalen geschlossenen Benutzergruppen in öffentlichen Kommunikationsnetzen.
(2)Absatz 2,Die grundsätzliche Struktur der Identifizierungscodes für internationale geschlossene Benutzergruppen richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung X.180 (11/88).Die grundsätzliche Struktur der Identifizierungscodes für internationale geschlossene Benutzergruppen richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung römisch zehn.180 (11/88).
In Kraft seit 30.06.2012 bis 31.12.9999
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