Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Verwendungszweck
(1)Absatz eins,Ein DNIC dient zur Identifikation von Datennetzen im internationalen Datennetz.
(2)Absatz 2,Die grundsätzliche Struktur richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung X.121 (10/00).Die grundsätzliche Struktur richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung römisch zehn.121 (10/00).
In Kraft seit 30.06.2012 bis 31.12.9999
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