§ 18 SKP-V 2012 Nutzung

SKP-V 2012 - Spezielle Kommunikationsparameter-Verordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Ein zugeteilter T-MNC darf ausschließlich für das in der Zuteilung angegebene mobile Tetra Kommunikationsnetz genutzt werden.
  2. (2)Absatz 2,Der Zuteilungsinhaber hat den zugeteilten T-MNC innerhalb von 12 Monaten nach der Zuteilung in seinem mobilen Tetra Kommunikationsnetz zu nutzen.
  3. (3)Absatz 3,Die Nutzung eines zugeteilten T-MNC darf nicht länger als drei Monate unterbrochen sein.
In Kraft seit 30.06.2012 bis 31.12.9999
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