§ 12 SchBV Unionsbefähigungszeugnis für Matrosin bzw. Matrose

SchBV - Schiffsbetriebsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 6 ist ein Schifferdienstbuch mit der Qualifikation Matrosin bzw. Matrose auszustellen oder, sofern ein Schifferdienstbuch bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person

  1. 1.Ziffer einsentweder
    1. a)Litera adas 18. Lebensjahr vollendet hat,
    2. b)Litera bein gemäß § 132 SchFG zugelassenes, mindestens zwei Jahre umfassendes Ausbildungsprogramm für Matrosinnen bzw. Matrosen absolviert hat,ein gemäß Paragraph 132, SchFG zugelassenes, mindestens zwei Jahre umfassendes Ausbildungsprogramm für Matrosinnen bzw. Matrosen absolviert hat,
    3. c)Litera cim Rahmen dieses zugelassenen Ausbildungsprogrammes eine Mindestfahrzeit von 90 Tagen absolviert hat und
    4. d)Litera düber die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.über die medizinische Tauglichkeit gemäß Paragraph 21, verfügt.
  2. 2.Ziffer 2oder
    1. a)Litera adas 18. Lebensjahr vollendet hat,
    2. b)Litera beine behördliche Prüfung gemäß § 134 SchFG über die Inhalte der Anlage 8 bestanden hat,eine behördliche Prüfung gemäß Paragraph 134, SchFG über die Inhalte der Anlage 8 bestanden hat,
    3. c)Litera ceine Mindestfahrzeit von 360 Tagen nachweist oder eine Mindestfahrzeit von 180 Tagen, wenn die antragstellende Person zusätzlich eine als Mitglied einer Decksmannschaft auf einem Seeschiff erworbene Berufserfahrung von mindestens 250 Tagen nachweist und
    4. d)Litera düber die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.über die medizinische Tauglichkeit gemäß Paragraph 21, verfügt.
  3. 3.Ziffer 3oder
    1. a)Litera aeine Berufserfahrung von fünf Jahren oder 500 Tagen auf einem Seeschiff nachweist oder ein dreijähriges beliebiges Berufsausbildungsprogramm absolviert hat,
    2. b)Litera bdanach ein gemäß § 132 SchFG zugelassenes neun Monate dauerndes Ausbildungsprogramm Matrosinnen bzw. für Matrosen absolviert hat,danach ein gemäß Paragraph 132, SchFG zugelassenes neun Monate dauerndes Ausbildungsprogramm Matrosinnen bzw. für Matrosen absolviert hat,
    3. c)Litera cim Rahmen dieses Ausbildungsprogrammes eine Mindestfahrzeit von 90 Tagen absolviert hat und
    4. d)Litera düber die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.über die medizinische Tauglichkeit gemäß Paragraph 21, verfügt.
In Kraft seit 30.06.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 12 SchBV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 SchBV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 12 SchBV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 12 SchBV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 12 SchBV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis SchBV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 11 SchBV
§ 13 SchBV