§ 11 SchBV Unionsbefähigungszeugnis für Leichtmatrosin bzw. Leichtmatrose

SchBV - Schiffsbetriebsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 6 ist ein Schifferdienstbuch mit der Qualifikation Leichtmatrosin bzw. Leichtmatrose auszustellen oder, sofern ein Schifferdienstbuch bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person

  1. 1.Ziffer einsdas 15. Lebensjahr vollendet hat,
  2. 2.Ziffer 2über einen Lehrvertrag verfügt und
  3. 3.Ziffer 3über die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.über die medizinische Tauglichkeit gemäß Paragraph 21, verfügt.
In Kraft seit 30.06.2023 bis 31.12.9999
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