§ 11 SchBV Unionsbefähigungszeugnis für Leichtmatrosin bzw. Leichtmatrose

Schiffsbetriebsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2023 bis 31.12.9999

Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 6 ist ein Schifferdienstbuch mit der Qualifikation Leichtmatrosin bzw. Leichtmatrose auszustellen oder, sofern ein Schifferdienstbuch bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person

  1. 1.Ziffer einsdas 15. Lebensjahr vollendet hat,
  2. 2.Ziffer 2über einen Lehrvertrag verfügt und
  3. 3.Ziffer 3über die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.Anlage 7über die medizinische Tauglichkeit gemäß Paragraph 21, verfügt.

Stand vor dem 29.06.2023

In Kraft vom 17.01.2022 bis 29.06.2023

Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 6 ist ein Schifferdienstbuch mit der Qualifikation Leichtmatrosin bzw. Leichtmatrose auszustellen oder, sofern ein Schifferdienstbuch bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person

  1. 1.Ziffer einsdas 15. Lebensjahr vollendet hat,
  2. 2.Ziffer 2über einen Lehrvertrag verfügt und
  3. 3.Ziffer 3über die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.Anlage 7über die medizinische Tauglichkeit gemäß Paragraph 21, verfügt.

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