§ 10 SchBV Unionsbefähigungszeugnisse

SchBV - Schiffsbetriebsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Unionsbefähigungszeugnis für Decksfrau bzw. Decksmann

Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 6 ist ein Schifferdienstbuch mit der Qualifikation Decksfrau bzw. Decksmann auszustellen oder, sofern ein Schifferdienstbuch bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person

  1. 1.Ziffer einsdas 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. 2.Ziffer 2eine grundlegende Sicherheitsausbildung gemäß § 19 abgeschlossen oder ein Jahr Erfahrung als Mitglied einer Decksmannschaft gesammelt hat undeine grundlegende Sicherheitsausbildung gemäß Paragraph 19, abgeschlossen oder ein Jahr Erfahrung als Mitglied einer Decksmannschaft gesammelt hat und
  3. 3.Ziffer 3über die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.über die medizinische Tauglichkeit gemäß Paragraph 21, verfügt.
In Kraft seit 30.06.2023 bis 31.12.9999
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