Hinsichtlich Name und Sitz des Fonds finden die §§ 8 und 9 sinngemäß Anwendung.
In Kraft seit 01.11.1976 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 27 Sbg. SF
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 27 Sbg. SF selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 27 Sbg. SF