Salzburger Objektivierungsgesetz 2017 (Sbg. OG) Fundstelle

Sbg. OG - Salzburger Objektivierungsgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

LGBl Nr 78/2020 (Blg LT 16. GP: RV 463, AB 500, jeweils 3. Sess)

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

              § 1         Zielsetzung

              § 2         Pflichten der mitwirkenden Personen

2. Abschnitt

Bestellung von Führungskräften

              § 3         Ausschreibung

              § 4         Vorschlagskommission

              § 5         Aufgabe der Vorschlagskommission

              § 6         Bestellungsentscheidung

              § 7         Informationsrecht

3. Abschnitt

Anstellung in den Landesdienst oder Aufnahme in ein Lehrverhältnis

              § 8         Ausschreibung

              § 9         Auswahlverfahren

              § 10       Auswahlkommission

              § 11       Anstellungsvorschlag

              § 12       Anstellungsentscheidung

              § 13       Informationsrecht

              § 14       Verfahren bei mehrmaliger Bewerbung

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

              § 15       Verweisungen auf Bundesgesetze

              § 16       In- und Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

              § 17       Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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