Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.08.2026
Mediziner und Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind zur Absolvierung der Zwischenprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung verpflichtet.
In Kraft seit 13.09.2003 bis 31.12.9999
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