Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.08.2026
Die verkürzte Ausbildung zur Erlangung der Tätigkeitsberechtigung als Rettungssanitäter für Mediziner umfasst insgesamt 225 Stunden und beinhaltet
1.Ziffer einseine theoretische Ausbildung im Umfang von 65 Stunden in den in der Anlage 2 angeführten Unterrichtsfächern im festgelegten Ausmaß sowie
2.Ziffer 2die praktische Ausbildung in der Dauer von 160 Stunden.
In Kraft seit 13.09.2003 bis 31.12.9999
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