Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Allgemeine Rechte
Einrichtungen der Opferhilfe, die in die Prozessbegleitungseinrichtungsliste eingetragen sind, sind berechtigt, die Bezeichnung „eingetragene allgemeine Prozessbegleitungseinrichtung“ oder „eingetragene spezialisierte Prozessbegleitungseinrichtung“ zu führen.
In Kraft seit 01.10.2025 bis 31.12.9999
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