Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.08.2026
Die vom Patentamt ausgefertigten Patent- und Gebrauchsmusterurkunden sind schriftengebührenfrei. Im Übrigen bleiben die Vorschriften über Schriftengebühren unberührt.
In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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