§ 158 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Musik- und Kunstschule Wechselland

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2026
  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Aspang-Markt und Aspangberg-St. Peter beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Aspang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Mönichkirchen sowie die von Verbandsversammlung am 30. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 7, 10 und 13) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Mönichkirchen sowie die von Verbandsversammlung am 30. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2, 6, 7, 10 und 13) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der Übergang der Gemeindeverbände „Gemeindeverband der Musikschule Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg, Zöbern“ und „Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg am Wechsel“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Aspang“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 11. November 2025, am 29. Oktober 2025 und am 6. November 2025 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Neufassung der Satzung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Aspang, Aspangberg-St. Peter und Mönichkirchen treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Edlitz, Feistritz am Wechsel, Grimmenstein, Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel, Thomasberg, Trattenbach und Zöbern hinzu.
In Kraft seit 02.04.2026 bis 31.12.9999
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