Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2023
Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 11 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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