Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2026
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Mistelbach und Wilfersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Interkommunaler Wirtschaftspark A5 Mistelbach-Wilfersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2011 wirksam.
(2)Absatz 2,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 4) wird genehmigt. Der Satzungsänderung wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 4,) wird genehmigt. Der Satzungsänderung wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wirksam.
In Kraft seit 02.04.2026 bis 31.12.9999
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