Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2025
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.Die von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
(2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (§ 2, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.
(3)Absatz 3Der Austritt der Gemeinde Lichtenwörth und die von der Verbandsversammlung dazu am 9. Oktober 2025 gegebene Zustimmung sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Austritt der Gemeinde Lichtenwörth und die von der Verbandsversammlung dazu am 9. Oktober 2025 gegebene Zustimmung sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2 und 6 Absatz eins,) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 23.12.2025 bis 31.12.9999
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