§ 162 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Region Wagram

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.05.2024

(1) Die von den Gemeinden Grafenegg, Grafenwörth, Großriedenthal, Kirchberg am Wagram, Königsbrunn am Wagram und Stetteldorf am Wagram beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Region Wagram“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2007 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Absdorf, Fels am Wagram und Hohenwarth-Mühlbach a.M. sowie die von der Verbandsversammlung am 12. November 2008 beschlossene Satzungsänderung (§§ 1 und 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2009 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Hadersdorf-Kammern sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 162 NÖ 1 GVV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 162 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 162 NÖ 1 GVV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 162 NÖ 1 GVV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 162 NÖ 1 GVV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ 1 GVV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 161 NÖ 1 GVV
§ 163 NÖ 1 GVV