Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.02.2026
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pfaffstätten und Alland beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pfaffstätten-Alland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.Die von den Gemeinden Pfaffstätten und Alland beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pfaffstätten-Alland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
(2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Gumpoldskirchen sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2025 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 23.12.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 154 NÖ 1 GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 154 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 154 NÖ 1 GVV