Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.06.2026
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Dobersberg, Gastern, Karlstein an der Thaya, Kautzen, Thaya und Waldkirchen an der Thaya beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Thayaland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Pfaffenschlag bei Waidhofen an der Thaya sowie die von der Verbandsversammlung am 9. Juli 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1 und 4, § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Pfaffenschlag bei Waidhofen an der Thaya sowie die von der Verbandsversammlung am 9. Juli 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins und 4, Paragraph 19,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.
(3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinde Waidhofen an der Thaya und die von der Verbandsversammlung am 3. März 2026 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 6, 9, 13, 14 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Waidhofen an der Thaya und die von der Verbandsversammlung am 3. März 2026 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, 2, 6, 9, 13, 14 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 04.06.2026 bis 31.12.9999
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