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(2) Der Beitritt der Gemeinde Pfaffenschlag bei Waidhofen an der Thaya sowie die von der Verbandsversammlung am 9. Juli 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1 und 4, § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Pfaffenschlag bei Waidhofen an der Thaya sowie die von der Verbandsversammlung am 9. Juli 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1 und 4, § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.