Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.06.2025
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Hochneukirchen-Gschaidt und Krumbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Süd” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.Die von den Gemeinden Hochneukirchen-Gschaidt und Krumbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Süd” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
(2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 18. März 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 18. März 2016 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 12, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.
(3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 20. Februar 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2 und § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2020 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 20. Februar 2019 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz 3,, Paragraph 7, Absatz 2 und Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2020 wirksam.
(4)Absatz 4Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Hochneukirchen-Gschaidt und Krumbach, sowie von der Verbandsversammlung am 6. November 2024 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Süd“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
In Kraft seit 12.06.2025 bis 31.12.9999
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