§ 136 NÖ 1 GVV (1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung), Gemeindeverband der Musikschulen St. Veit an der Gölsen – Traisen – St. Aegyd am Neuwalde – Hohenberg – Wilhelmsburg - JUSLINE Österreich
§ 136 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschulen St. Veit an der Gölsen – Traisen – St. Aegyd am Neuwalde – Hohenberg – Wilhelmsburg
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.02.2026
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden St. Aegyd am Neuwalde, St. Veit an der Gölsen und Traisen beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen St. Veit an der Gölsen – Traisen – St. Aegyd am Neuwalde” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.Die von den Gemeinden St. Aegyd am Neuwalde, St. Veit an der Gölsen und Traisen beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen St. Veit an der Gölsen – Traisen – St. Aegyd am Neuwalde” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
(2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Hohenberg und die von der Verbandsversammlung am 16. Juli 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Hohenberg und die von der Verbandsversammlung am 16. Juli 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz eins und Absatz 2,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.
(3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Wilhelmsburg sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 21. August 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 10, 13, 14 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Wilhelmsburg sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 21. August 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 10, 13, 14 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 23.12.2025 bis 31.12.9999
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