Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.06.2025
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Hainfeld, Ramsau und Rohrbach an der Gölsen beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Hainfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1999 wirksam.Die von den Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Hainfeld, Ramsau und Rohrbach an der Gölsen beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Hainfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1999 wirksam.
(2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Kaumberg sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Kaumberg sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.
(3)Absatz 3Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Altenmarkt an der Triesting, Hainfeld, Kaumberg, Ramsau und Rohrbach an der Gölsen, sowie von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Hainfeld“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
In Kraft seit 12.06.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 126 NÖ 1 GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 126 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 126 NÖ 1 GVV