Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2026
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg und Zöbern beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg, Zöbern” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1997 wirksam.
(2)Absatz 2,Die von den betroffenen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 7. April 1997 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 6, 10 und 11) wird genehmigt. Die Änderung wird mit 1.7.1998 wirksam.Die von den betroffenen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 7. April 1997 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 6, 10 und 11) wird genehmigt. Die Änderung wird mit 1.7.1998 wirksam.
(3)Absatz 3,Die von der Verbandsversammlung am 4. April 2011 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs.1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 4. April 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
(4)Absatz 4,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg und Zöbern, sowie von der Verbandsversammlung am 6. November 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg und Zöbern“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Aspang“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 02.04.2026 bis 31.12.9999
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