Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von den Gemeinden Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
(2)Absatz 2Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Franz Schubert Musikschule Hinterbrühl-Gaaden-Wienerwald“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschulen Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 30. September 2025 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Gaaden, Hinterbrühl und Wienerwald.
In Kraft seit 23.12.2025 bis 31.12.9999
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