Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.07.2026
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Hadres, Haugsdorf, Pernersdorf und Seefeld-Kadolz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pulkautal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.
(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinden Alberndorf im Pulkautal und Mailberg sowie die von der Verbandsversammlung am 14. Juni 2005, 19. Oktober 2005 und 15. Februar 2006 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 2 Z 3, § 12 Abs. 2 und § 19 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden mit 1. Jänner 2007 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Alberndorf im Pulkautal und Mailberg sowie die von der Verbandsversammlung am 14. Juni 2005, 19. Oktober 2005 und 15. Februar 2006 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 3,, Paragraph 12, Absatz 2 und Paragraph 19, Absatz 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden mit 1. Jänner 2007 wirksam.
(3)Absatz 3,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Alberndorf im Pulkautal, Hadres, Haugsdorf, Mailberg, Pernersdorf und Seefeld-Kadolz, sowie von der Verbandsversammlung am 2. April 2026 beschlossene Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Pulkautal“ auf den Gemeindeverband „Musikschulverband Hollabrunn“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 04.06.2026 bis 31.12.9999
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