§ 153 NÖ 1 GVV

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Die von den Gemeinden Bisamberg und Leobendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bisamberg/Leobendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 16. März 2009 beschlossene Satzungsänderung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Enzersfeld im Weinviertel sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Jänner 2010 und von den Gemeinden Bisamberg und Leobendorf beschlossene Satzungsänderung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 14 Abs. 4 und § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2011 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 3. Dezember 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 7 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2019 wirksam.

In Kraft seit 18.12.2019 bis 31.12.9999
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