Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.06.2025
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Grafenschlag, Gutenbrunn, Martinsberg, Schönbach und Traunstein beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2003 wirksam.Die von den Gemeinden Grafenschlag, Gutenbrunn, Martinsberg, Schönbach und Traunstein beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2003 wirksam.
(2)Absatz 2Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Ottenschlag“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 21. und am 28. November 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11, 13 und 14) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Grafenschlag, Gutenbrunn, Martinsberg, Schönbach und Bad Traunstein treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Albrechtsberg, Kirchschlag, Kottes-Purk, Ottenschlag, Sallingberg und Weinzierl am Walde hinzu.Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Ottenschlag“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 21. und am 28. November 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11, 13 und 14) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Grafenschlag, Gutenbrunn, Martinsberg, Schönbach und Bad Traunstein treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Albrechtsberg, Kirchschlag, Kottes-Purk, Ottenschlag, Sallingberg und Weinzierl am Walde hinzu.
In Kraft seit 12.06.2025 bis 31.12.9999
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