§ 157 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Musikschule Waldviertler Kernland

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.06.2025
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Grafenschlag, Gutenbrunn, Martinsberg, Schönbach und Traunstein beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2003 wirksam.Die von den Gemeinden Grafenschlag, Gutenbrunn, Martinsberg, Schönbach und Traunstein beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2003 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Ottenschlag“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 21. und am 28. November 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11, 13 und 14) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Grafenschlag, Gutenbrunn, Martinsberg, Schönbach und Bad Traunstein treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Albrechtsberg, Kirchschlag, Kottes-Purk, Ottenschlag, Sallingberg und Weinzierl am Walde hinzu.Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Ottenschlag“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 21. und am 28. November 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11, 13 und 14) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Grafenschlag, Gutenbrunn, Martinsberg, Schönbach und Bad Traunstein treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Albrechtsberg, Kirchschlag, Kottes-Purk, Ottenschlag, Sallingberg und Weinzierl am Walde hinzu.
In Kraft seit 12.06.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 157 NÖ 1 GVV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 157 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 157 NÖ 1 GVV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 157 NÖ 1 GVV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 157 NÖ 1 GVV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ 1 GVV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 156 NÖ 1 GVV
§ 158 NÖ 1 GVV