§ 149 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Mitte

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.06.2025
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Hollenthon, Lichtenegg und Wiesmath beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.Die von den Gemeinden Hollenthon, Lichtenegg und Wiesmath beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Schwarzenbach sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 10 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Schwarzenbach sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2019 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 10, Absatz 2,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Hochwolkersdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Oktober 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 und 10) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2023 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Hochwolkersdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Oktober 2022 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2 und 10) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2023 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Hochwolkersdorf, Hollenthon, Lichtenegg, Schwarzenbach und Wiesmath, sowie von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2024 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Mitte“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
In Kraft seit 12.06.2025 bis 31.12.9999
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