§ 149 NÖ 1 GVV

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2022 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Hollenthon, Lichtenegg und Wiesmath beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Schwarzenbach sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 10 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.

Stand vor dem 14.12.2022

In Kraft vom 18.12.2019 bis 14.12.2022
(1) Die von den Gemeinden Hollenthon, Lichtenegg und Wiesmath beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Schwarzenbach sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 10 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten