Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.06.2026
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Loosdorf und Melk beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Melk – Loosdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.
(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinden Schollach und Zelking-Matzleinsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 12. Juli 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Schollach und Zelking-Matzleinsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 12. Juli 2016 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 3, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6, Absatz eins und 4, Paragraph 9, Absatz 2 und 3, Paragraph 10, Absatz 2 und Paragraph 11, Absatz eins,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.
(3)Absatz 3,Der Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Region Schallaburg“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 10. März 2026 und am 27. Februar 2026 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Loosdorf, Melk, Schollach und Zelking-Matzleinsdorf treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Dunkelsteinerwald, Karlstetten, Neidling, und Schönbühel-Aggsbach hinzu.
In Kraft seit 04.06.2026 bis 31.12.9999
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