§ 166 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Region Schallaburg

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2016 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Loosdorf und Melk beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Melk – Loosdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Schollach und Zelking-Matzleinsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 12. Juli 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.

Stand vor dem 22.12.2016

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.12.2016

(1) Die von den Gemeinden Loosdorf und Melk beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Melk – Loosdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Schollach und Zelking-Matzleinsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 12. Juli 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.

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