§ 154 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Pfaffstätten-Gumpoldskirchen-Alland

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Pfaffstätten und Alland beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pfaffstätten-Alland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pfaffstätten und Alland beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pfaffstätten-Alland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.Die von den Gemeinden Pfaffstätten und Alland beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pfaffstätten-Alland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Gumpoldskirchen sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2025 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.12.2025
Die von den Gemeinden Pfaffstätten und Alland beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pfaffstätten-Alland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pfaffstätten und Alland beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pfaffstätten-Alland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.Die von den Gemeinden Pfaffstätten und Alland beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pfaffstätten-Alland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Gumpoldskirchen sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2025 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

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