§ 170 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Interkommunaler Wirtschaftspark A5 Mistelbach-Wilfersdorf

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Mistelbach und Wilfersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Interkommunaler Wirtschaftspark A5 Mistelbach-Wilfersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2011 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Mistelbach und Wilfersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Interkommunaler Wirtschaftspark A5 Mistelbach-Wilfersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2011 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 4) wird genehmigt. Der Satzungsänderung wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 4,) wird genehmigt. Der Satzungsänderung wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wirksam.

Stand vor dem 01.04.2026

In Kraft vom 01.01.2015 bis 01.04.2026
Die von den Gemeinden Mistelbach und Wilfersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Interkommunaler Wirtschaftspark A5 Mistelbach-Wilfersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2011 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Mistelbach und Wilfersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Interkommunaler Wirtschaftspark A5 Mistelbach-Wilfersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2011 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 4) wird genehmigt. Der Satzungsänderung wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 4,) wird genehmigt. Der Satzungsänderung wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wirksam.

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